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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. MINDESTALTER: Die Fahrer müssen das Mindestalter von 23 Jahren erreicht haben. Zur Zeit der Anmietung muss der Fahrer seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

 

2. Die MINDESTMIETDAUER beträgt einen Tag.

 

3. VERKEHRS-und PARKBUSSEN: Für Strafzettel und Anzeigen, die aus Übertretung der griechischen Straßenverkehrsordnung während des Mietzeitraums resultieren, ist ausschließlich der Kunde haftbar.

 

4. DEPOT: Der fertig ausgerechnete Preis muss vorausbezahlt werden.

 

5. VERSICHERUNG bei der Automiete: Bestcars-Kunden sind wie folgt abgesichert: Bei Körperverletzung bis zu 750.000 €, bei Sachschäden bis zu 750.000 €, bei Feuer, Diebstahl bis zu 20.000€, Glasschäden und Sachschäden bei unversicherten Autos und bei legaler Versicherung des anderen Fahrzeugs, Fahrer und Eigentümer einzeln bis zu 20.000 €.

 

Deckungssummen bei Personenschäden des anderen Fahrers/Besitzers: Im Todesfall , dauerhafte vollständige /teilweise Behinderung, medizinische Versorgung , täglicher Krankenhausaufenthalt bis zu 30.000 €. Die Autoversicherung haftet nur für Schäden, die unter pflichtbewusster Bedienung des Fahrzeugs verursacht wurden. Darum übernimmt Bestcars keine Entschädigung bei schuldhaft verursachten Schäden: Wenn der Fahrer des versicherten Autos unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stand, nach Gesetzesartikel 42 des griechischen Verkehrsrechtes 2696/99, wenn vom Fahrer kein entsprechender Führerschein für das genutzte Fahrzeug vorhanden ist , eine andere Person, als die im Mietvertrag eingeschriebene, das Fahrzeug fährt, oder wenn der Mietvertrag abgelaufen ist und das Fahrzeug nicht an Bestcars zurückgebracht wurde. Missachtungen des griechischen Strassenverkehrsrechts sind nicht abgedeckt. Ebenfalls übernimmt die Versicherung keine Verantwortung für Reifenschäden oder Unterbodenschäden, wenn diese aus fahrlässigem oder böswilligem Verhalten z.B. off road -Wege, Bordsteinaufprall usw. hervorgegangen sind.

 

Der Mietwagen ist nicht vorgesehen:

  • Zum Transport von Personen oder Waren gegen Entgelt.
  • Zum Abschleppen oder zum Ziehen anderer Fahrzeuge oder Gegenstände.
  • Zur Teilnahme an Autorennen allgemein.
  • Zur Vermietung oder Ausleihen an Dritte.
  • Zum Transport von schwerem Gepäck über der Ladelimite.
  • Zum Transport von feuergefährlichen, schadstoffhaltigen oder geruchsintensiven Stoffen oder Drogen, und als Mittel um gegen Zollbestimmungen, Verkehrsregeln oder andere gesetzliche Bestimmungen zu handeln.

 

6. VOLLE ZUSÄTZVERSICHERUNG: Ist eine zusätzliche optionale Versicherung und deckt Schäden an den Rädern/Reifen und der Unterseite des Autos. Der Fahrer muss das Fahrzeug nur in Straßen Fahren die für das ausgewalzte Fahrzeug geeignet sind. Das bedeutet keine Offroad Fahrt nur auf asphaltieren Straßen.

Mit 4 Euro für die Gruppe A, B, C, C1, K, L, O, O1.
Mit 6 Euro für die Gruppe D, D1, E, J1, M, N.
Mit 8 Euro für die Gruppe E1, E2, E3, F, F1, G1, J2, J3, J5, J6, J7, N1, P, Q.


7. BENZIN: Der Mieter bezahlt die Kosten für den verbrauchten Kraftstoff während der Mietdauer. Wenn der Mieter den Wagen mit weniger Kraftstoff im Tank zurückbringt, als er ihn entgegennahm, wird ihm der Differenzbetrag dafür in Rechnung gestellt.

 

8. Verschiffung des Leihwagens: Nur mit schriftlicher Genehmigung von Bestcars.

 

9. Verfügbarkeit: Automodelle gemäß der ursprünglichen Reservierung. Bei Problemen können wir in Ausnahmefällen gezwungen sein, ein anderes Fahrzeug zu liefern.

 

Alle diese Bestimmungen sind nach dem Unterschreiben des Mietvertrages gültig.

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